Im Ernstfall sorgen Brandschutztüren dafür, dass sich ein Brand nicht weiter ausbreitet und Fluchtwege begehbar bleiben. Hierfür ist es erforderlich, dass Brandschutztüren selbstschließend und dicht sind. So können nur geschlossene Türen eine Brandausbreitung unterbinden und Flucht- und Rettungswege möglichst lange rauchfrei halten.
Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über selbstschließende Brandschutztüren, verschiedene Türschließer und Optionen, die Barrierefreiheit trotz selbstschließender Türen sicherzustellen.
Muss eine Brandschutztür selbstschließend sein?

Ja, es ist baurechtlich vorgeschrieben, dass Brandschutztüren selbstschließend sind. So sind Türschließer für Brandschutztüren Pflicht, um die Funktionsfähigkeit und somit auch den Brandschutz im Gebäude jederzeit sicherzustellen.
Zugleich werden selbstschließende Brandschutztüren im Alltag oft als Barrieren wahrgenommen, sodass sie widerrechtlich offengehalten werden. Allerdings gibt es adäquate Lösungen für Türschließer einer Brandschutztür, die diese im Regelbetrieb offenhalten und im Brandfall automatisch selbstschließen.
Wichtig: Das Verkeilen einer Brandschutztür ist sogar strafbar.
Türschließer für Brandschutztüren
Türschließer sorgen dafür, das eine manuell geöffnete Tür von selbst ins Schloss fällt. Hierfür gibt es zwei verschiedene Arten – Obentürschließer und Bodentürschließer. Obentürschließer sind an der oberen Türfalz (oder Türzarge) mit einer Gleitschiene oder einem Gestänge befestigt. Bodentürschließer sind verdeckt im Boden bzw. des Türflügels eingebaut. Die Schließgeschwindigkeit und -verzögerung der Tür können je nach Modell individuell eingestellt werden.
Türschließer für weitere Zwecke
Ein Türschließer kann neben dem Einsatz an Brandschutztüren auch für weitere Einsatzzwecke genutzt werden. So werden Türschließer auch oft an Durchgangstüren in öffentlichen Gebäuden, Büros oder Versammlungsstätten installiert. Weitere Einsatzbereiche sind:
- Einbruchschutz
- Lärmschutz
- Wärmeschutz
- Hygiene

Selbstschließende Brandschutztüren ohne Barrieren!
Selbstschließende Brandschutztüren werden im Alltag oft als Barriere wahrgenommen, da sie schwerer zu öffnen sind. Dies gilt speziell für Kinder, ältere sowie körperlich eingeschränkte Personen. Ursache hierfür ist, dass das Öffnen der Tür dieselbe aufzuwendende Kraft benötigt, wie zum Selbstschließen der Brandschutztür notwendig ist.
Eine Lösung für barrierefreie selbstschließende Brandschutztüren sind Türschließer mit Freilauffunktion. Des Weiteren können Feststellanlagen sowie Drehtürantriebe für mehr Barrierefreiheit sorgen. Feststellanlagen sorgen dafür, das selbstschließende Brandschutztüren im Regelbetrieb offenbleiben können und sich erst im Brandfall automatisch schließen. So sind die Barrierefreiheit und der Brandschutz im Gebäude gleichermaßen sichergestellt.
CWS ist Ihr Experte für selbstschließende Brandschutztüren – deutschlandweit. Unsere Experten beraten Sie unverbindlich zu selbstschließenden Feuerschutztüren (von T30, T90 bis T120), Türschließern und möglichen Erweiterungen (wie Feststellanlagen). Jetzt Beratung anfordern.

Fragen & Antworten
Sind Brandschutztüren immer selbstschließend?
Ja, die baurechtlichen Vorschriften schreiben vor, dass Brandschutztüren stets selbstschließend sein müssen. So können sie auch nur geschlossen eine Brandausbreitung unterbinden. Ein Offenhalten von Brandschutztüren ist sogar strafbar.
Was versteht man unter einer selbstschließenden Tür?
Eine selbstschließende Tür sorgt dafür, dass die Tür nach jedem manuellen Öffnen eigenständig geschlossen wird. Hierzu ist ein Türschließer ober- oder unterhalb der Tür montiert.
Wann dürfen selbstschließende Brandschutztüren offen gehalten werden?
Nie, eine selbstschließende Brandschutztür darf unter keinen Umständen mit einem Keil oder anderen Gegenständen offen gehalten werden. Ein Offenhalten einer Brandschutztür ist nur mit zugelassenen Feststellanlagen oder Drehflügelantriebssystemen erlaubt. Unsere Experten informieren Sie gerne über Möglichkeiten in Ihrem Gebäude. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Ist eine Nachrüstung von Türschließern mit Freilauffunktion oder Feststellanlage möglich?
Grundsätzlich können selbstschließende Brandschutztüren mit Türschließern mit Freilauffunktion oder einer Feststellanlage nachgerüstet werden. Sprechen Sie unsere Experten für eine unverbindliche Beratung an.
Wo sind Türschließer vorgeschrieben?
Grundsätzlich sind Türschließer für alle Feuerschutztüren (T30, T60, T90 etc.) Pflicht, da diese stets selbstschließend sein müssen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Einsatzwecke, z. B. für Einbruch-, Lärm- oder Wärmeschutz.