Abwehrender Brandschutz und vorbeugender Brandschutz sind eng verbunden, sie haben allerdings unterschiedliche Ziele und Verantwortlichkeiten.
Abwehrender Brandschutz – Ziele
Abwehrender Brandschutz bezieht sich auf Maßnahmen, um Brände zu bekämpfen, nachdem sie bereits ausgebrochen sind. Bekämpft werden sie von der Feuerwehr. Dabei dominieren drei Ziele im abwehrenden Brandschutz:
- Menschenleben schützen: Menschen, die sich selbst nicht retten konnten, werden durch die Einsatzkräfte in Sicherheit gebracht.
- Brandbekämpfung: Die Feuerwehr hat das Ziel, den Brand zu löschen.
- Brandschäden minimieren: Schäden, die durch einen Brand entstehen, werden so gering wie möglich gehalten. Dazu zählen Rauchgasvergiftungen, Löschwasserschäden wie auch Umweltschäden.

Abwehrender Brandschutz – Verantwortlichkeiten

Verantwortlich für den abwehrenden Brandschutz sind in erster Linie die Feuerwehren. Durch Einsatztaktik, Angriffsstrategie und entsprechende Löschutensilien können sie einen ausgebrochenen Brand bekämpfen. Bei der Verantwortung gibt es eine Überschneidung mit dem vorbeugenden Brandschutz. Damit im abwehrenden Brandschutz ausreichend Wasser zum Löschen vorhanden ist, sind z. B. Löschwasserentnahmestellen bereitzustellen. Bei gewissen Brandschutzeinrichtungen ist der Austausch wie auch die Einholung der Genehmigung mit Behörden und der Feuerwehrdienststelle zwingend notwendig. Wir als Brandschutz-Dienstleister kennen diese Besonderheiten, stimmen uns ab und holen entsprechende Genehmigungen ein. Nehmen Sie gern Kontakt auf.
Abwehrender Brandschutz - Beispiele
Es gibt einige Maßnahmen, die zum abwehrenden Brandschutz gehören, anbei ein paar Beispiele:
- Brandbekämpfung: Nutzung von Feuerwehrschläuchen, Löschfahrzeugen, Löschflugzeug und anderen spezialisierten Brandbekämpfungsmitteln.
- Evakuierung: Rettung von Menschen aus betroffenen Gebäuden. Bei Bedarf mit Hilfsmitteln wie Leitern, Rettungsseilen, Rettungsliegen, Rettungssitze oder andere Arten von Rettungsgeräten.

- Brand- und Rauchausbreitung: Abschottung durch Brandschutzwände oder Absperrungen wie auch Eingriff in die Lüftungssteuerung eines Gebäudes, um die Rauchausbreitung einzudämmen.
- Wasserversorgung: Gewährleistung einer ausreichenden Wasserquelle für die Feuerwehr, wie z. B. durch Hydranten oder andere Wasserentnahmestellen.

Der abwehrende Brandschutz wie auch der vorbeugende Brandschutz ergänzen sich und sind wichtige Bestandteile eines umfassenden Brandschutzkonzepts. Wenn Sie Fragen zum vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.