Die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben sind vielfältig. So betreut er ein ein Unternehmen zu allen Themen im Brandschutz.
Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Brandschutzbeauftragter innehaben. In beiden Fällen ist der Brandschutzbeauftragte vom Arbeitgeber gemäß BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) schriftlich zu bestellen. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragter-Aufgaben.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb ist für den Brandschutz in einem Gebäude verantwortlich. Er berät und unterstützt ein Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. So erkennt er Risiken und empfiehlt Maßnahmen für optimalen und rechtlich abgesicherten Brandschutz in einem Betrieb.
Brandschutzbeauftragter-Aufgaben und Pflichten
Die Brandschutzbeauftragter-Aufgaben sind vielfältig, so berät und betreut er als Experte das Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. Dabei ist er mit allen Rechtsvorschriften vertraut und hilft dem Unternehmen, Auflagen von Behörden und Sachversicherern umzusetzen. So prüft er in regelmäßigen Abständen (je nach Unternehmensgröße) die Brandschutzeinrichtungen im Gebäude.
Darüber hinaus zählt zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sowohl die Begleitung von Abnahmen der Brandschutzanlagen durch Sachverständige als auch die Funktion als Ansprechpartner bei Um- und Neubauten. Zusätzlich unterweisen und schulen sie Mitarbeiter im Betrieb, ermitteln Brand- und Explosionsgefahren und kontrollieren Flucht- und Rettungswege.
Betriebe, die keinen Brandschutzbeauftragten aus dem eigenen Mitarbeiterkreis stellen können, haben die Möglichkeit auf einen externen Brandschutzbeauftragten zurückgreifen.
Brandschutzbeauftragter-Aufgaben
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat 26 Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten definiert. Diese sind in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ aus Dezember 2020 zu finden.
Hier finden Sie alle Brandschutzbeauftragter-Aufgaben nach DGUV ⬇️
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
- Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten
Externe Brandschutzbeauftragte sind der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt.
So übergeben sie dem Management regelmäßig ein Protokoll, das Mängel dokumentiert und entsprechende Maßnahmen empfiehlt. Über deren Umsetzung entscheidet jedoch allein das Management.