Brandmeldeanlagen warnen frühzeitig bei Gefahr, informieren gezielt über die Gefahrenquelle und steuern teilweise auch eigenständig erste Brandschutzmaßnahmen an. Damit das auch im Ernstfall funktioniert, ist es wichtig, die vorgeschriebene BMA Wartung nach DIN 14675 durchzuführen. Erfahren Sie jetzt:
- wer zur BMA Wartung nach DIN 14675 verpflichtet ist,
- was die Wartung beinhaltet und
- wer diese durchführen darf.
Sinn & Zweck einer Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage (kurz BMA) gehört zum vorbeugenden Brandschutz und ist im Gebäude verbaut. Die BMA warnt bei Gefahr durch Rauch, Gas oder Feuer frühzeitig und kann auf die örtliche Feuerwehr aufgeschaltet sein. So alarmiert eine aufgeschaltete BMA im Brandfall die örtliche Feuerwehr und löst die interne Alarmierung aus.
Gut zu wissen: Die Brandmeldeanlage besteht aus mehreren Teilen wie Brandmelder, Handtaster, Signalgebern (Blitzleuchte und Sirene), einer Feuerwehrinformationszentrale wie auch einem Feuerwehrschlüsseldepot und den Feuerwehrlaufkarten.
Zudem kann eine Brandmeldeanlage weitere Maßnahmen ansteuern wie das Öffnen von Rauchabzügen, das Verschließen von Brandabschlüssen oder ähnliche Brandschutzanlagen. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei, sodass sich anwesende Personen in Sicherheit bringen können. So kann eine Brandmeldeanlage lebensentscheidend sein!
Pflicht zur Inspektion und Wartung einer Brandmeldeanlage
Besteht für eine Brandmeldeanlage (BMA) eine baurechtliche Vorgabe, so gelten die Verpflichtungen zur jährlichen Wartung und vierteljährlichen Inspektion gemäß den Aufschaltvorgaben der Feuerwehr.
Die Wartung darf ausschließlich von einer zertifizierten Fachfirma durchgeführt werden. Die Inspektion kann auch von einer entsprechend unterwiesenen Person des Betreibers erfolgen, wird jedoch häufig ebenfalls von einer Fachfirma übernommen. Fachfirmen, die an Brandmeldeanlagen arbeiten, müssen stets die Anforderungen der DIN 14675 erfüllen und dies nachweisen.
Die CWS Fire Safety ist ein zertifizierter Fachbetrieb. Wir führen gerne die Inspektion und Wartung Ihrer Brandmeldeanlage durch. Jetzt Wartungskosten anfragen.
Inspektion einer Brandmeldeanlage
Die Inspektion ist vierteljährlich laut DIN 14675 vorgeschrieben und kann durch eine unterwiesene Person erfolgen.
Bei der Inspektion wird auf Verschmutzungen und Beschädigungen von Brandmeldekomponenten geachtet. Zudem wird geprüft, ob es bauliche Veränderungen oder Änderungen an der Umgebungssituation, z. B. durch einen Umbau oder einer Nutzungsänderung, gibt.
Wartung einer Brandmeldeanlage
Die Wartung einer BMA ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. Für die Wartung wird der Hauptmelder abgeschaltet, damit keine Alarmierung an die örtliche Feuerwehr erfolgt.
Neben der Sichtprüfung wird geprüft, ob die Melder (Rauchmelder wie auch Handtaster) auslösen und die Anzeige an der Feuerwehrinformationszentrale mit dem Feuerwehr-Bedienfeld korrekt sind. Zudem wird kontrolliert, ob weitere Alarmierungs- und Brandschutzeinrichtungen angesteuert und ausgelöst werden. Des Weiteren werden die Batterien durch Messung von Ruhe- und Laststrom bzw. Spannung überprüft, da eine Brandmeldeanlage auch ohne Strom funktionieren muss.
Bei der Wartung einer Brandmeldeanlage müssen immer wieder einzelne Verschleißteile bzw. Elemente ausgetauscht werden. So müssen:
- Akkus der Notstromversorgung nach Herstellerangaben alle 4 Jahre getauscht werden
- Brandmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahren getauscht werden, ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren
Gut zu wissen: Oftmals wird die Inspektion auch durch die Fachfirma ausgeführt, die die Wartung vornimmt. Deshalb wird die Überprüfung der Melder meistens auf das Jahr verteilt. Das heißt, jedes Quartal werden 25 % der Melder überprüft, sodass nach einem Jahr alle Melder einmal überprüft worden sind.
Brandmelder werden dabei mit einem Prüfgas getestet, Thermomelder werden durch einen Hitzeprüfknopf aufgeheizt, bis sie Alarm geben. Anschließend wird anhand der Nummer des Brandmelders in der Feuerwehrinformationszentrale überprüft, ob der Melder auch detektiert hat.
Alle verbundenen Anlagen, die im Alarmfall von der Brandmeldeanlage angesteuert werden, werden im Rahmen der Wartung der BMA mit überprüft. Abhängig von den Anforderungen können dies unter anderem folgende Brandschutzvorrichtungen sein:
- Öffnen von Rauchabzügen und Fluchttüren
- Schließen von Brandschutztüren und -toren
- Steuerung von Aufzügen, die automatisch ins Untergeschoss oder in einen nicht betroffenen Bereich fahren
- Abschaltung von Lüftungsanlagen
Hinweis: Falls verschiedene Firmen die verbundenen Brandschutzeinrichtungen prüfen, sollten die Anlagen am besten am gleichen Tag gewartet werden.
Qualität bei der Brandmeldeanlagen Wartung
Alle zu prüfenden Elemente einer Brandmeldeanlage werden anhand einer Checkliste vorgenommen. Zudem wird die BMA Wartung auch in einem Betriebsbuch festgehalten. Eine Prüfbescheinigung wird dem Betreiber ausgehändigt. So werden die Vorgaben der DIN 14675, der DIN VDE 0833 wie auch der ISO 9001 eingehalten.
Unsere Servicetechniker werden regelmäßig – spätestens alle 4 Jahre – auf den aktuellen Stand der Technik für Brandmeldeanlagen gebracht. So werden unsere Servicetechniker in der eigenen Bildungsstätte – Fire Safety Academy - in allen Brandschutzbereichen regelmäßig ausgebildet bzw. fortgebildet. Jetzt Wartungskosten für Ihre Brandmeldeanlage anfragen.
Überblick
Jährlich
Jährliche Wartung der BMA durch einen Sachkundigen
Vierteljährlich
Vierteljährliche Inspektion durch eine unterwiesene Person
Alle 4 Jahre
Tausch der Akku-Notstromversorgung
Alle 5 bis 8 Jahre
Tausch der Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation spätestens nach 8 Jahre, ohne Verschmutzungskompensation spätestens nach 5 Jahren
Richtlinien
Hierbei gelten die folgenden Richtlinien:
- DIN 14675 Vorgaben zum Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen
- DIN VDE 0833 Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
- ISO 9001 Norm für Qualitätsmanagementsysteme