Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen im Gebäude ist unabdingbar, um den Brandschutz im Gebäude sicherzustellen.
Dabei umfasst die Brandschutz-Wartung das Prüfen und Pflegen der jeweiligen Einrichtungen, damit sie möglichst lange und ohne Reparatur funktioniert. So wird beispielsweise gereinigt, justiert, geschmiert oder Verschleißteile ausgetauscht. Im Rahmen der Instandhaltung beseitigt der Fachmann zusätzlich Mängel an der Brandschutzanlage, damit sie wieder ordnungsgemäß funktioniert.
Die Brandschutz-Wartung von CWS
Hohe Qualität
Wartung und Instandhaltung übernehmen unsere eigenen Fachleute, denn sie sind bestens geschult und verfügen über branchenspezifisches Know-how.
Stets pünktlich
Ganz gleich, wie groß Ihr Gebäude ist und welche Funktion es hat, wir können alles regeln. Am besten geht das über einen Wartungsvertrag.
Über die Wartung hinaus
Wir kümmern uns auch um Planung und Installation. Darüber hinaus schulen wir Ihr Personal und stellen eigene Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen.
Verantwortlichkeiten für die Brandschutz-Wartung
Grundsätzlich ist der Gebäudebetreiber für ordnungsgemäßen Brandschutz verantwortlich. Er haftet, wenn die Wartung von Brandschutzeinrichtungen nicht oder nicht sachgemäß durchgeführt worden ist und beispielsweise Menschenleben und Umwelt gefährdet sowie Sachwerte beschädigt wurden.
Der Betreiber haftet.
Wenn kein Wartungsnachweis für die Brandschutztechnik im Gebäude vorliegt, verstößt er gegen baurechtliche Auflagen - bei Verstoß gegen Bauauflagen handelt es sich um Strafrecht! Zudem kann es sein, dass Versicherungen im Brandfall nicht zahlen und auch der Hersteller die Gewährleistung seines Produkts aussetzt.
Brandschutz-Wartung
Schritt 1:
Die angegebenen Wartungsschritte des Herstellers einer Brandschutzeinrichtung werden von uns digital erfasst.
Schritt 2:
Diese arbeitet der CWS Brandschutztechniker vor Ort ab und dokumentiert sie direkt über sein Tablet.
Schritt 3:
War die Wartung erfolgreich, erneuert er das Instandhaltungsetikett mit der persönlichen ID des Sachkundigen, Datum und dem nächsten Wartungstermin.
Schritt 4:
Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll unmittelbar nach der Wartung zur Verfügung. Sind kleinere Reparaturen und Maßnahmen im Rahmen einer Instandhaltung notwendig, können wir diese meist vor Ort erledigen oder nehmen Kontakt mit Ihnen auf.
FAQ
Wie oft müssen Wartungen im Brandschutz durchgeführt werden?
Die Intervalle einer Brandschutz-Wartung hängen von Ihren Brandschutzeinrichtungen ab.
In der Regel müssen Feuerlöscher und Wandhydranten “trocken” mit Steigleitung in einem Turnus von zwei Jahren und alle anderen Brandschutzeinrichtungen jährlich gewartet werden. Allerdings können Abweichungen vorkommen.
Muss ich mich bei CWS melden, wenn eine Wartung fällig wird?
Falls wir Ihre Anlagen schon einmal gewartet haben, informieren wir Sie zeitnah zur nächsten Wartung - ebenso wie bei einem bestehenden Wartungsvertrag. Gerne können Sie auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen und einen Wunschtermin vereinbaren.
Was passiert, wenn ich den Wartungstermin vergessen habe?
Das sollte in der Regel nicht, kann jedoch jedem mal passieren. In diesem Fall können wir auch einmal unverzüglich an Ort und Stelle sein. Melden Sie sich bei uns.
Wie behalte ich bei den vielen zu wartenden Geräten den Überblick?
Mit Hilfe einer geordneten Dokumentation aller zu wartenden Produkte im Gebäude. Hierfür können Sie unsere digitale Brandschutzakte nutzen. So werden Sie zum Beispiel automatisch an den Wartungstermin zu allen Feuerlöschern oder einer Anlage erinnert.
Was passiert, wenn bei der Wartung auffällt, dass ein Gerät defekt ist oder eine Anlage nicht mehr funktioniert?
In den meisten Fällen kann ein CWS Brandschutztechniker die Mängel direkt beheben, denn er hat für den Auftrag immer das passende Ersatzmaterial dabei. Außerdem sind unsere Servicefahrzeuge bestens ausgestattet, was Mehrfachfahrten und CO2 einspart.
Welche Vorgaben gibt es für die Brandschutz-Wartung?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben vor, womit und wie Arbeitsstätten auszustatten sind. Die Maßnahmen, die bei einer Wartung von Brandschutzeinrichtungen durchgeführt werden müssen, geben die jeweiligen Normen sowie die Hersteller vor.
Wartung und Instandhaltung dürfen deshalb nur von autorisierten Experten - d. .h von Sachkundigen - durchgeführt werden. Zudem dürfen Abnahmeprüfungen von Anlagen die der TPrüfVO unterliegen nur durch Prüfsachverständige durchgeführt werden. Zur Begriffsdefinition:
- Fachkundige sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung.
- Sachkundige sind Fachkundige mit einer zusätzlichen, spezialisierten Ausbildung im Bereich. Diese Ausbildung ist entweder durch den Hersteller der Brandschutzeinrichtung oder eine akkreditierte Prüfstelle (wie DEKRA oder TÜV) erfolgt.
- Sachverständige verfügen über eine fundierte spezialisierte Ausbildung, meist über ein Studium und sind baurechtlich anerkannt. CWS bietet Sachverständige zur Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Prüfsachverständige zur Anlagenprüfung nach den technischen Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer an.