Definition von Wartung und Instandhaltung
Wartung umfasst das Prüfen und Pflegen einer Brandschutzeinrichtung, damit sie möglichst langfristig und ohne Reparatur funktioniert. Je nach Brandschutzeinrichtung wird beispielsweise gereinigt, justiert, geschmiert oder Verschleißteile ausgetauscht. Bei der Instandhaltung beseitigt der Fachmann Mängel an der Brandschutzeinrichtung, damit sie wieder ordnungsgemäß funktioniert.
Worauf Sie sich bei unserer Wartung verlassen können
Hohe Qualität
Wartung und Instandhaltung übernehmen unsere eigenen Fachleute, denn sie sind bestens geschult und verfügen über branchenspezifisches Know-how.
Stets pünktlich
Ganz gleich, wie groß Ihr Gebäude ist und welche Funktion es hat, wir können alles regeln. Am besten geht das über einen Wartungsvertrag.
Alles digital
Unsere Prüfung wird gleichzeitig digital dokumentiert und auch die Protokolle senden wir Ihnen auf digitalem Weg. Zusätzlich können Sie auf Wunsch alle Wartungsinformationen und -dokumentationen zu ihrem Produkt über eine digitale Brandschutzakte einsehen.
Über die Wartung hinaus
Wir kümmern uns auch um Brandschutzplanung und -konzept sowie Installation. Darüber hinaus schulen wir Ihr Personal und stellen eigene Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen.
Wartungsintervalle für Feuerlöscher, Brandschutztüren und Co.
Mindestens alle 2 Jahre:
- Feuerlöscher
- Wandhydranten „trocken“ mit Steigleitung
Mindestens jährlich:
- Wandhydranten „nass/trocken“ bzw. „nass“ mit Steigleitung
- Über- und Unterflurhydranten
- Brandschutzklappen
- Feststelleinrichtung von Brandschutztüren und -toren
- Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen (kurz: RWA-Anlage)
- Stationäre/Automatische Löschanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
Mindestens quartalsweise:
- Brandmeldeanlagen
Übrigens: Hausalarmanlagen und Notausgangstüren sollten ebenfalls gewartet werden. Wir empfehlen eine jährliche Wartung. Gehen Sie auf Nummer sicher.

Verantwortlichkeiten
Der Betreiber haftet
Grundsätzlich ist der Gebäudebetreiber für ordnungsgemäßen Brandschutz verantwortlich. Er haftet, wenn die Wartung nicht oder nicht sachgemäß durchgeführt worden ist und beispielsweise Menschenleben und Umwelt gefährdet sowie Sachwerte beschädigt wurden. Wenn kein Wartungsnachweis vorliegt, verstößt er gegen baurechtliche Auflagen - bei Verstoß gegen Bauauflagen handelt es sich um Strafrecht! Zudem kann es sein, dass Versicherungen im Brandfall nicht zahlen und auch der Hersteller die Gewährleistung seines Produkts aussetzt.
Vorgaben zur Wartung
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben vor, womit und wie Arbeitsstätten auszustatten sind. Die Maßnahmen, die bei einer Wartung durchgeführt werden müssen, geben die jeweiligen Normen sowie die Hersteller vor.
Durchführung
Wartung und Instandhaltung dürfen deshalb nur von autorisierten Experten durchgeführt werden, also von Sachkundigen. Abnahmeprüfungen von Anlagen die der TPrüfVO unterliegen, dürfen nur durch Prüfsachverständige durchgeführt werden. Zur Begriffsdefinition:
- Fachkundige sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung.
- Sachkundige sind Fachkundige mit einer zusätzlichen, spezialisierten Ausbildung im Bereich. Diese Ausbildung ist entweder durch den Hersteller der Brandschutzeinrichtung oder eine akkreditierte Prüfstelle wie die DEKRA oder den TÜV erfolgt.
- Sachverständige verfügen über eine fundierte spezialisierte Ausbildung, meist über ein Studium und sind baurechtlich anerkannt. CWS bietet Sachverständige zur Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie Prüfsachverständige zur Anlagenprüfung nach den technischen Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer an.
Wartung schrittweise
Schritt 1: Die angegebenen Wartungsschritte des Herstellers einer Brandschutzeinrichtung werden von uns digital erfasst.
Schritt 2: Diese arbeitet der CWS Brandschutztechniker vor Ort ab und dokumentiert sie direkt über sein Tablet.
Schritt 3: War die Wartung erfolgreich, erneuert er das Instandhaltungsetikett mit der persönlichen ID des Sachkundigen, Datum und dem nächsten Wartungstermin.
Schritt 4: Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll unmittelbar nach der Wartung zur Verfügung. Sind kleinere Reparaturen und Maßnahmen im Rahmen einer Instandhaltung notwendig, können wir diese meist vor Ort erledigen oder nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Antworten auf häufige Fragen
Wie oft müssen Wartungen im Brandschutz durchgeführt werden?
Das hängt von Ihrer Brandschutzeinrichtung ab. In der Regel müssen Feuerlöscher und Wandhydranten “trocken” mit Steigleitung in einem Turnus von zwei Jahren und alle anderen Brandschutzeinrichtungen jährlich gewartet werden. Abweichungen können allerdings vorkommen.
Muss ich mich bei CWS melden, wenn eine Wartung fällig wird?
Wenn wir Ihre Brandschutzeinrichtung schon einmal gewartet haben, informieren wir Sie zeitnah zur nächsten Wartung - und bei einem bestehenden Wartungsvertrag sowieso. Sie können uns aber auch anrufen und einen Wunschtermin vereinbaren.
Was passiert, wenn ich den Wartungstermin vergessen habe?
Das sollte in der Regel nicht, kann jedoch jedem mal passieren. In diesem Fall können wir auch einmal unverzüglich an Ort und Stelle sein.
Wie behalte ich bei den vielen zu wartenden Geräten den Überblick?
Mit Hilfe einer geordneten Dokumentation aller zu wartenden Produkte im Gebäude. Hierfür können Sie unsere digitale Brandschutzakte nutzen. So werden Sie zum Beispiel automatisch an den Wartungstermin zu allen Feuerlöschern oder einer Anlage erinnert.
Was passiert, wenn bei der Wartung auffällt, dass ein Gerät defekt ist oder eine Anlage nicht mehr funktioniert?
In den meisten Fällen kann ein CWS Brandschutztechniker die Mängel direkt beheben, denn er hat für den Auftrag immer das passende Ersatzmaterial dabei. Außerdem sind unsere Servicefahrzeuge bestens ausgestattet, was Mehrfachfahrten und CO2 einspart.
Weitere Brandschutzlösungen von CWS
Beratung, Planung & Doku
Auch bei Brandschutzkonzepten, Fluchtplänen und deren behördlicher Dokumentation unterstützen wir Sie gern.
Installation & Abnahme
Unsere Techniker installieren die Einrichtung und prüfen ihre Funktionsweise für die offizielle Abnahme.
Brandschutz-Schulung
Wir bereiten Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall vor.
Brandschutz-beauftragter
Unser Profi kann Risiken im Brandschutz erkennen, beurteilen und Ihnen eine Empfehlung aussprechen.